Die Teilnahme am Wettbewerb ist auf maximal zwei Wettbewerbskategorien beschränkt. Pro Kategorie ist nur eine Einreichung je teilnehmendem Unternehmen bzw. Organisation zulässig. Die gleichzeitige Teilnahme an der Kategorie PERFORM und CHANGE ist ausgeschlossen. Mit der Annahme der Teilnahmebedingungen und dem Absenden des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars ist Ihr Unternehmen/Ihre Organisation verbindlich für den Wettbewerb Care4Aware 2024 angemeldet. Im Nachgang zur Ihrer verbindlichen Anmeldung werden Sie aufgefordert, dem Veranstalter weiterführende Informationen bzgl. Ihrer Wettbewerbseinreichung zur Verfügung zu stellen, auf Basis derer die Expertenjury Ihre Wettbewerbseinreichung beurteilen wird. Die Anmeldefrist für den Wettbewerb Care4Aware 2024 endet am 25.02.2024. Die Siegerprämierung erfolgt am 22.05.24 im Rahmen der Awarenesskonferenz TAKE AWARE 2024 in München und findet dort im Rahmen des TAKE AWARE 2024 Dinners statt. Die Teilnahme an diesem Dinner ist für Konferenzteilnehmer der TAKE AWARE 2024 kostenlos. Bei Nichtteilnahme an der Konferenz ist pro teilnehmender Person am Care4Aware Wettbewerb bis zum 30.04.24 ein Betrag von Euro 130.- (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) an den Konferenzveranstalter der TAKE AWARE 2024 zu entrichten.
Die Teilnahme am Care4Aware Wettbewerb ist kostenpflichtig. Die Teilnahmegebühr beträgt 390.- Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und ist innerhalb von zwei Wochen nach Anmeldung auf das Konto des Veranstalters zu überweisen. Die Zahlung der Teilnahmegebühr berechtigt ausschließlich zur Teilnahme am Care4Aware Wettbewerb 2024 und beinhaltet die Prüfung und Bewertung der Wettbewerbseinreichungen durch die Expertenjury sowie im Falle der Platzierung unter den ersten drei Rängen je Kategorie die Prämierung des teilnehmenden Unternehmens bzw. Organisation mittels Urkunde (für das Erreichen der Plätze 2 oder 3) bzw. Urkunde und Pokal (für das Erreichen des Platz 1). Der Rechtsweg im Hinblick auf die Beurteilung der eingereichten Wettbewerbsbeiträge durch die Expertenjury ist ausgeschlossen. Zudem stellt der Teilnehmer dem Veranstalter des Wettbewerbs weiterführende Informationen bzgl. der Wettbewerbseinreichung zur Verfügung (siehe Bewerbungsverfahren). Die Verantwortung für die termingerechte Einreichung sämtlicher Informationen und die Vollständigkeit dieser Informationen trägt der Teilnehmer.
Der Veranstalter des Wettbewerbs behält sich das Recht vor, Wettbewerbseinreichungen abzulehnen und/oder den Wettbewerb ganz oder teilweise abzusagen, sofern die Mindestteilnehmerzahl von 3 Teilnehmern je Kategorie unterschritten wird. Bereits vom teilnehmenden Unternehmen bzw. Organisation an den Veranstalter geleistete Teilnahmegebühren werden vom Veranstalter innerhalb von zwei Wochen nach der Entscheidung über die Absage des Wettbewerbs in der betroffenen Kategorie(n) an das teilnehmende Unternehmen bzw. die teilnehmende Organisation zurück überweisen.
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